Bedingungen-WM

Vertragsbedingungen Weihnachtsmarkt 26.11.2022


des Ortsausschuss Friesdorf 1929 e.V. (Veranstalter) für den von mir / uns angemeldeten Stand auf dem Weihnachtsmarkt am 26.11.2022 in Friesdorf.


1. Standgebühr

  • Die Zahlung der Standgebühr erfolgt vorab auf das Konto des Ortsausschuss Friesdorf. Hierzu erhalten Sie nach Standanmeldung eine entsprechende Rechnung.
  • Die Zahlung muss bis 14 Tage vor Veranstaltung auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
  • Die Standgebühr beträgt:
                                                                3x3m                Mehrpreis pro m²

                     KiGa / KiTa / Schule                  40,00 €                       4,50 €

                     Privatperson / Verein                 60,00 €                       6,70 €

                     Gewerbebetrieb                      100,00 €                     11,20 €

                     Die Mindeststandgröße beträgt 3x3 Meter.


2. Dekoration

  • Der Stand ist weihnachtlich zu schmücken/dekorieren.

 

3. Strom

  • Der Veranstalter stellt für jeden Stand eine 1kW-Leitung zur Verfügung. Diese Leistung ist ausreichend für eine Standbeleuchtung mittels einer Lichterkette.
  • Baustrahler / Heizlüfter und dergleichen strombetriebene Geräte sind nicht gestattet. Sie überlasten das zur Verfügung stehende Stromnetz.
  • Zusatz-Strom kann gebucht werden. Hierzu ist eine möglichst genaue Nennung der kW nötig. Je kWh werden zusätzlich 5,00 € in Rechnung gestellt.

 

4. Musik

  • Der Veranstalter sorgt für die musikalische Untermalung des Weihnachtsmarkts.
  • Eine eigene Beschallung des Standes ist untersagt.


5. Rücktritt

  • Bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstag ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag möglich.

      Dies ist dem Veranstalter unter Einhaltung der Frist schriftlich mitzuteilen.

  • Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf der Frist, wird die Standgebühr in voller Höhe berechnet.


6. Müllentsorgung

    • Jeder Standbetreiber ist eigenverantwortlich für die Müllentsorgung.
    • Die Entsorgung darf nicht an den öffentlichen Mülleimern durchgeführt werden.
    • Vom Veranstalter werden Veranstaltungstonnen zur Verfügung gestellt. Nur in diese darf die Müllentsorgung der Standbetreiber erfolgen.