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Vertragsbedingungen Weihnachtsmarkt 2024


des Ortsausschuss Friesdorf 1929 e.V. (Veranstalter) für den von mir / uns angemeldeten Stand auf dem Weihnachtsmarkt am 30.11.2024 in Friesdorf.


1. Standgebühr

  • Die Zahlung der Standgebühr erfolgt vorab auf das Konto des Ortsausschuss Friesdorf. Hierzu erhalten Sie nach Standanmeldung eine entsprechende Rechnung.
  • Die Zahlung muss bis 14 Tage vor Veranstaltung auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
  • Die Standgebühr beträgt:
                                                                3x3m

                     KiGa / KiTa / Schule                  40,00 €

                     Privatperson / Verein                 60,00 €

                     Gewerbebetrieb                      100,00 €

                     Die Mindeststandgröße beträgt 3x3 Meter.


2. Dekoration

  • Der Stand ist weihnachtlich zu schmücken/dekorieren.

 

3. Strom

  • Der Veranstalter stellt für jeden Stand eine 1kW-Leitung zur Verfügung. Diese Leistung ist ausreichend für eine Standbeleuchtung mittels einer Lichterkette.
  • Baustrahler / Heizlüfter und dergleichen strombetriebene Geräte sind nicht gestattet. Sie überlasten das zur Verfügung stehende Stromnetz.
  • Zusatz-Strom kann gebucht werden. Hierzu ist eine möglichst genaue Nennung der kW nötig. Je kWh werden zusätzlich 5,00 € in Rechnung gestellt.

 

4. Musik

  • Der Veranstalter sorgt für die musikalische Untermalung des Weihnachtsmarkts.
  • Eine eigene Beschallung des Standes ist untersagt.


5. Rücktritt

  • Bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstag ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag möglich.

       Dies ist dem Veranstalter unter Einhaltung der Frist schriftlich mitzuteilen.

  • Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf der Frist, wird die Standgebühr in voller Höhe berechnet.


7. Abbau

  • Stände dürfen nur nach Rücksprache und Zustimmung eines Verantwortlichen des Weihnachtsmarktes vor Ende der Veranstaltung abgebaut werden. Ohne Rücksprache besteht die Gefahr, dass der Stromkreislauf auf dem Marktgelände beeinflusst wird.


6. Müllentsorgung

    • Jeder Standbetreiber ist eigenverantwortlich für die Müllentsorgung.
    • Die Entsorgung darf nicht an den öffentlichen Mülleimern durchgeführt werden.
    • Vom Veranstalter werden Veranstaltungstonnen zur Verfügung gestellt. Nur in diese darf die Müllentsorgung der Standbetreiber erfolgen.